Beschlussvorlage - 2011/220
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss gemäß § 71 Abs. 10 NKomVG zur Abweichung beim Zählverfahren bei der Benennung der Bürgervertreter
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Referat für Landrat, Kreistag und Öffentlichkeitsarbeit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Erledigt
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Kreistag des Landkreises Peine
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30.11.2011
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Beschlussvorschlag
Für die Ausschüsse
- Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz
- Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz
- Ausschuss für Bauen und Liegenschaften
- Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
- Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
wird von jeder im Kreistag vertretenen Fraktion ein Bürgervertreter benannt.
Sachverhalt
Gemäß § 71 Abs. 7 NkomVG ist für die Berechnung der zu entsendenden Bürgervertreter das Verfahren „Hare-Niemeyer“ nach § 71 Abs. 2 NkomVG anzuwenden.
Der Kreistag kann nach § 71 Abs. 10 NkomVG mit einstimmigem Beschluss ein abweichendes Verfahren festlegen.
Von der Möglichkeit soll im Sinne des erwähnten Beschlussvorschlages Gebrauch gemacht werden.
