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ALLRIS - Vorlage

Informationsvorlage - 2012/178

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Vorlage zur Umsetzung des Handlungsschwerpunktes 4.1 (fortgeführt aus 2009/2010) wird zur Kenntnis genommen.

 

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Sachverhalt

Handlungsschwerpunkt

Bezug MEZ

Nr.

Bezeichnung

Nr.

Bezeichnung

4.1

(alt)

Weiterentwicklung und Neuausweisung von Landschafts- und Naturschutzgebieten; Neu: Fortführung der Arbeiten zum Schutz weiterer Teile von Natur und Landschaft (Einleitung der Verfahren), z.B. Zweidorfer Holz, Wendesser Allee

 

Hinweis: Durch Übertragungsfehler haben sich hier zwei falsche Ortsangaben eingeschlichen: Es müsste anstatt „Zweidorfer Holz“ „Meerdorfer Holz“ und anstatt „Wendesser Allee“ „Wenser Allee“ heißen (vgl. Vorlage – Nr. 67/2009)

 

 

4

Umwelt und Klimaschutz

 

Beitrag des Fachdienstes

finanzielle

Auswirkungen

betroffene

Produkte

Der FD 21 erarbeitet Verordnungsentwürfe und führt die Verfahren zur Ausweisung geschützter Teile von Natur und Landschaft durch. Diese werden letztlich durch Kreistagsbeschluss verabschiedet.

Personal und geringe Sachkosten (für Beteiligungsverfahren etc.)

55401 (Landschafts-schutz)

Aktueller Sachstand per 12.11.2012

finanzielle

Auswirkungen

betroffene

Produkte

Am 13.06.2012 hat der Kreistag die neue Land-schaftsschutzgebietsverordnung für das Klein Laffer-der Holz zur Umsetzung der Verpflichtungen der eu-ropäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH-) Richtlinie be-beschlossen. Diese Verordnung ist am 01.08.2012 in Kraft getreten.

 

Die neue Verordnung für das Landschaftssschutzge-

gebiet Meerdorfer Holz wurde Ende 2010, ebenfalls zur Umsetzung der FFH-Verpflichtungen, beschlossen, ebenso neue Verordnungen für Naturdenkmale im Landkreis Peine. Der Beschluss, die Wenser Allee als geschützten Landschafts-

Landschaftsbestandteil auszuweisen wurde bereits im Jahr 2009 gefasst.

 

Es sind nun vorrangig zunächst die vier weiteren FFH-Gebiete durch Schutzgebietsanpassungen umzusetzen (bei dem grenzüberschreitenden FFH-Gebiet „Untere Oker“ liegt die Federführung jedoch beim Landkreis Gifhorn.

 

Darauf folgend sollen die Schutzgebietsverordnungen für die beiden EU-Vogelschutzgebiete angepasst werden.

 

Die Überprüfung und Ausweisung von Schutzgebieten ist eine dauerhafte Aufgabe der Unteren Naturschutzbehörde. Insbesondere aufgrund der Umsetzungsverpflichtungen der FFH-Richtlinie sollte diese Aufgabe als Handlungsschwerpunkt für die nächsten Jahre bestehen bleiben. Lediglich die Bezeichnung ist anzupassen (Vorschlag: Ausweisung und Anpassung von Schutzgebieten zur Umsetzung von Natura 2000).

 

 

 

s.o.

 

55401 (Landschafts-schutz)

 

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