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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2012/174

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für die Personenbeförderung mit Taxen wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

 

 

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Sachverhalt

 

 

Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V., Bezirksgruppe Braunschweig, hat mit Schreiben vom 15.03.2012 (nebst Ergänzungen) folgende Änderung/Erhöhung des Beförderungsentgeltes im Gelegenheitsverkehr mit Taxen der Unternehmer im Landkreis Peine beantragt.

 

 

 

Alter Tarif

Neuer Tarif

Kilometerentgelt

Bis 5000 m

0,10 €/66,67 m = 1,50 €/km

Ab 5001 m

0,10 €/71,43 m = 1,40 €/km

Bis 5000 m

0,10€/62,50m = 1,60 €/km

Ab 5001 m

0,10€/66,67m = 1,50 €/km

 

 

 

 

 

Die diesem Antrag zu Grunde liegenden Sachargumente können dem beigefügten Schreiben entnommen werden. In der Zwischenzeit haben sich die Beförderungsentgelte in den benachbarten Landkreisen und Städten sukzessive erhöht. Wie aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich, liegen die Taxentarife im Landkreis Peine nach der Erhöhung weiterhin im unteren Bereich.

 

 

 

Grundgebühr

Kilometerentgelt

Entgelt Wartezeiten

Landkreis Peine

2,50 €

1,50 € - 1,60 €/km

0,32 €/Min. bzw.  19,20 €/Std.

Landkreis Hildesheim

2,80 €

1,70 €/km

0,33 €/Min. bzw.  19,80 €/Std.

Landkreis Gifhorn

2,90 €

1,40 € - 1,70€/km

0,38 €/Min. bzw.  22,50 €/Std.

Landkreis Wolfenbüttel

2,60 €

1,50 € - 1,80 €/km

0,32 €/Min. bzw.  19,20 €/Std.

Region Hannover

2,50 €

1,50 € - 1,80 €/km

0,40 €/Min. bzw.  24,00 €/Std.

Stadt Braunschweig

2,70 €

1,40 € - 1,90 €/km

0,38 €/Min. bzw.  22,60 €/Std.

Stadt Salzgitter

2,70 €

1,40 € - 1,90 €/km

0,37 €/Min. bzw.  22,60 €/Std.

Stadt Hildesheim

2,80 €

1,60 €/km

0,33 €/Min. bzw.  19,80 €/Std.

Stadt Hannover

2,50 €

1,40 € - 1,60 €/km

0,35 €/Min. bzw.  21,00 €/Std.

 

Die begehrte Erhöhung stellt lediglich eine Anpassung an die Kostenentwicklung der vergangenen Jahre dar. Objektive Versagungsgründe haben sich auch nach Abschluss des Anhörungsverfah­rens nicht ergeben. Es besteht daher die Verpflichtung, den beantragten Regelungsinhalten stattzugeben.

Für den Landkreis Peine entstehen hieraus keine Kosten.

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Anlagen

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