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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2016/169

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

In den Sparkassen-Regionalbeirat der Sparkasse Hildesheim-Goslar-Peine werden berufen:

 

1.

Landrat Einhaus.

 

 

 

 

 

 

 

 

Mitglied:

Vertreter:

2.

Partei

SPD

1

M. Riedel- Kielhorn

U. Seffer

 

 

 

2

H. Marotz

M. Burgdorf

 

 

 

3

Dr. K. Esser-Mönning

N. Muthmann

 

 

 

 

 

 

 

 

CDU

1

A. Plett

M. Kramer

 

 

 

2

S. Nitsch

G. Raabe

 

 

 

 

 

 

 

 

GRÜNE

1

R. Waldeck

D. Meyermann

 

 

 

 

 

 

 

 

AfD

1

A.Tute

B.Jakubowski

 

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Sachverhalt

 

In § 9 des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Fusion der Sparkassen ist festgelegt, dass der Vorstand der Sparkasse Hildesheim-Goslar-Peine jeweils einen Regionalbeirat für das Gebiet der bisherigen Sparkasse Hildesheim, einen Regionalbeirat für das Gebiet der bisherigen Sparkasse Goslar/Harz (als Nachfolger des bisherigen Wirtschaftsbeirates) und einen Regionalbeirat für das Gebiet der bisherigen Kreissparkasse Peine einrichtet. Gemäß § 2 der Geschäftsordnung für den Sparkassen-Regionalbeirat Peine der Sparkasse Hildesheim-Goslar-Peine besteht der Sparkassen-Regionalbeirat Peine aus 20 Mitgliedern. Er setzt sich aus 20 Mitgliedern aus ausgewählten Firmen- und Privatkunden der Sparkasse Hildesheim-Goslar-Peine, politischen Entscheidungsträgern und Vertretern der jeweiligen Region zusammen.

 

Die Sparkassen-Regionalbeiräte haben die Aufgabe, den Vorstand der Sparkasse aus ihrer besonderen Kenntnis der jeweiligen Regionen heraus zu beraten und zu unterstützen sowie den Kontakt der Sparkasse zur Bevölkerung und Wirtschaft zu vertiefen. Der Sparkassenbeirat kann Vorschläge und Anregungen unterbreiten.

 

Der Regionalbeirat setzt sich gemäß § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung wie folgt zusammen:

Geborenes Mitglied ist der Hauptverwaltungsbeamte des Landkreises Peine.

7 Mitglieder werden vom Kreistag des Landkreises Peine vorgeschlagen.

Maximal 12 Mitglieder aus der regionalen Wirtschaft sowie deren Institutionen und Verbänden
  aus der Region Peine werden vom Vorstand der Sparkasse vorgeschlagen.

Es ist folgendes Verfahren durchzuführen:

 

1.Durch eine Abstimmung (§ 66 NKomVG) wird der Landrat vom Kreistag zum Vertreter bestimmt.

2.Die sieben weiteren Vertreterinnen/Vertreter (einschl. Verhinderungsvertreter/innen), müssen dem Kreistag angehören. Für die Verteilung der Vorschläge auf die Parteien und Gruppen ist das Verfahren Hare-Niemeyer anzuwenden.

 

 

Dabei entfallen auf

 

die Partei

SPD

 

3

Vertreter

die Partei

CDU

 

2

Vertreter

die Partei

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

 

1

Vertreter

die Partei

AfD

 

1

Vertreter

 

 

Bisherige Vertreter: Keine

 

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