Elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung nachträglich
Leistungsnummer: 99008004180002
Urheber
Volltext
Sie können jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die bisher nicht aktivierte Funktion des elektronischen Identitätsnachweises von nun an nutzen wollen.
Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich ein.
Ansprechpunkt
An Ihr örtliches Bürgeramt
Zuständige Stelle
Elektronischen Identitätsnachweis nachträglich aktivieren (örtliches Bürgeramt)
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Besitz eines Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport