Eingeschränkte Erreichbarkeit der Staatsangehörigkeitsbehörde
Aus organisatorischen Gründen ist die Staatsangehörigkeitsbehörde des Landkreises Peine für den Bereich der Einbürgerungen derzeit bis zum Jahresende nur eingeschränkt erreichbar. Terminvergaben für Antragsabgaben können daher erst wieder ab dem 12. Januar 2026 entgegengenommen werden.
„Mit geänderten Öffnungszeiten und einer eingeschränkten telefonischen Erreichbarkeit ist zeitweise zu rechnen. Es wird gebeten, während dieser Zeit auf Sachstandsanfragen zu verzichten“, erklärt Katja Schröder, stellvertretende Kreissprecherin.
Alle laufenden Antragsverfahren werden chronologisch bearbeitet. Bei erforderlichen Rückfragen oder fehlenden Unterlagen werden sich die Mitarbeitenden mit den Antragstellenden unaufgefordert in Verbindung setzen. Wichtig ist, dass jegliche Änderungen der Lebensverhältnisse (beispielsweise Umzug, Arbeitgeberwechsel oder Schulwechsel), die maßgeblich für die Antragsbearbeitung sein können, umgehend schriftlich mitgeteilt werden. Fehlende Antragsunterlagen können an der Infothek des Kreishauses I abgeben oder in den Briefkasten des Kreishauses I am Haupteingang (Burgstraße 1 gegenüber dem Amtsgericht) eingeworfen werden.
Unter Umständen kann es in den kommenden Monaten auch zu Terminabsagen kommen. In diesen Fällen erhalten die Antragstellenden die Möglichkeit, einen priorisierten Termin für 2026 zu vereinbaren.
Autor/in: Katja Schröder