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Verbraucherschutz

Im Bereich des gesundheitsbezogenen Verbraucherschutzes soll sichergestellt werden, dass grundsätzlich nur Lebensmittel, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände hergestellt und an die Verbraucherinnen und Verbraucher abgegeben werden, die gesundheitlich unbedenklich sind.

Durch risikobasierte, systematische Kontrollen und Probeentnahmen wird daher durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebiets Verbraucherschutz geprüft, ob die bestehenden gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.

Die Überwachungsmaßnahmen betreffen die Erzeugung hygienisch einwandfreier Lebensmittel und die Weiterverarbeitung bis zur Abgabe an den Verbraucher. Dazu gehören u.a. die Schlachttier-, Fleisch- und Trichinenuntersuchung, die Überwachung der Anwendung von Tierarzneimitteln sowie Hygienekontrollen und die Entnahme und Untersuchung von Proben auf allen Herstellungsstufen.