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Einladungen

Ausländische Staatsangehörige benötigen für die vorübergehende Einreise in die Bundesrepublik Deutschland in manchen Fällen ein Besuchsvisum.

Für welche Staatsangehörige ein Visum notwendig ist, erfahren Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amts.

Die deutschen Auslandsvertretungen verlangen von dem Ausländer zur Bearbeitung des Visa-Antrages einen Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes durch eine vom Gastgeber abgegebene Verpflichtungserklärung. Rechtsgrundlage für die Abgabe der Verpflichtungserklärung ist § 68 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG).

Mit der Abgabe dieser Erklärung wird die Verpflichtung eingegangen, für sämtliche Kosten des Ausländers während seines Aufenthaltes im Bundesgebiet aufzukommen, insbesondere für die Kosten des Lebensunterhaltes und die Kosten der Ausreise.

Zur Abgabe der Verpflichtungserklärung sind vorzulegen:

  • die Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate; bei Selbstständigkeit: Nachweis eines Steuerberaters (bspw. betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)) oder Vorlage Steuerbescheid des Vorjahres
  • aktuelle Arbeitgeberbescheinigung über Beginn, Befristung des Arbeitsverhältnisses, sowie  Angaben, ob es ungekündigt ist (allein der Arbeitsvertrag ist nicht ausreichend)
  • ggf. sonstige Belege über regelmäßiges Einkommen (bspw. Mieteinnahmen)
  • sofern vorhanden Nachweise über bestehendes Kapitalvermögen (im Inland)
  • Personalausweis/Reisepass

Für jede Verpflichtungserklärung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 29,00 EUR erhoben. Bei Auswahl der postalischen Versandoption erhöht sich der Betrag auf 31,90 Euro.

Die Abgabe der Verpflichtungserklärung ist ab sofort ausschließlich per Online-Antragstellung in dem Serviceportal des Landkreises Peine (Verpflichtungserklärung - Serviceportal Landkreis Peine (landkreis-peine.de)) möglich.

Über dieses Portal wird die Abgabe der Verpflichtungserklärung bei Nutzung des Online-Identifikationsverfahrens und der direkten Zahlungsabwicklung komplett ohne die bisher nötige Vorsprache abgewickelt. Der Versand der Verpflichtungserklärung im Original erfolgt dann per Post mittels Zustellungsurkunde und die Gebühren betragen dann insgesamt 31,90 Euro (statt 29,00 Euro).

Sollte nur der Antrag online gestellt werden, jedoch keine Online-Identifizierung erfolgen, ist im Anschluss noch eine Vorsprache zur Identifikation und Abholung der Verpflichtungserklärung nötig. Hierfür erhalten Sie ohne weitere Aufforderung in den Tagen nach erfolgter Online-Eingabe per E-Mail oder telefonisch einen Termin. Bitte geben Sie dafür bei Antragstellung die korrekten Kontaktdaten an. Ich bitte bis zu einer Kontaktaufnahme meinerseits von Rückfragen abzusehen.

Zuständiger Ansprechpartner in der Ausländerbehörde ist Herr Schwarze (E-Mail: fd16-abh-ta@landkreis-peine.de). Die Kontaktaufnahme per E-Mail bietet die beste Erreichbarkeit.

Ich weise darauf hin, dass ausdrücklich kein Versand der Verpflichtungserklärung an die ggf. für das Visum zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) erfolgen kann.

Die Abgabe der Verpflichtungserklärung durch eine dritte Person mit Vollmacht ist nicht möglich.