Aufstauen von Gewässern
Erlaubnis erforderlich!
Das Aufstauen eines oberirdischen Gewässers mit einer Stauanlage ist eine Gewässerbenutzung, die der wasserbehördlichen Erlaubnis oder Bewilligung bedarf.
Was ist eine Stauanlage?
Stauanlagen sind Anlagen im Gewässer, die durch Hemmen des Wasserabflusses den Wasserspiegel heben oder Wasser ansammeln sollen. Zu den Stauanlagen gehört die Gesamtheit der künstlichen Anlagen, zum Beispiel Wehre, Schütze, Gerinne, Schiffsschleusen, Fischaufstiegshilfen usw., die das gestaute Oberwasser vom Unterwasser trennen. Auf den Zweck der Anlage kommt es nicht an.