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Bauliche Anlagen in und an oberirdischen Gewässern

Genehmigungspflicht

Bauten in und an Gewässern sind genehmigungspflichtig. Die `Untere Wasserbehörde´ erteilt solche Genehmigungen auf Antrag, wenn nachgewiesen wird, dass von dem Bauwerk keine Gefahr ausgeht. Es besteht beispielsweise bei zu kleinen Brückenquerschnitten die Möglichkeit eines Rückstaus im Hochwasserfall.

Da derartige Bauwerke auch im Überschwemmungsgebiet liegen, ist auch zu prüfen, ob die bei Hochwasser überschwemmten Flächen durch das Bauwerk nicht größer werden. Für das Bauen in Überschwemmungsgebieten ist zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung der Wasserbehörde nötig.

Was sind bauliche Anlagen?

Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene oder auf ihm ruhende, aus Bauprodukten hergestellte künstliche Einrichtungen. Die Größe und die Bedeutung dieser Anlage ist hierbei nicht entscheidend. Zu diesen Anlagen zählen z.B. Leitungen aller Art, Düker, Brücken, verrohrte Überwege, Boots- und Schwimmstege, Bootsliegeplätze sowie Wege und Bootslagerplätze am Ufer.

Da Aufschüttungen und Abgrabungen ebenfalls den Wasserabfluss beeinträchtigen können, werden sie den baulichen Anlagen gleichgestellt.