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Einleitung in Gewässer

Erlaubnis erforderlich!

Das Einbringen und Einleiten von Stoffen in oberirdische Gewässer oder das Grundwasser ist eine Gewässerbenutzung, für die eine Erlaubnis der Wasserbehörde erforderlich ist.

Solche erlaubnispflichtigen Einleitungen sind z.B.:

  • Einleitungen von gereinigtem Abwasser aus Kläranlagen oder Kleinkläranlagen,
  • Regenwassereinleitungen,
  • Regenüberläufe aus Mischwasserkanälen,
  • Kühl- und Brauchwassereinleitungen.