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Altlasten

Der Fachdienst Umwelt hat als Untere Bodenschutzbehörde stillgelegte Abfallentsorgungsanlagen und ehemalige Betriebsstandorte zu erfassen, zu untersuchen bzw. untersuchen zu lassen, zu sichern oder zu sondieren oder dies durch ein externes Büro vornehmen zu lassen.

Alle bekannten Altablagerungen sind erfasst und werden einer gezielten Nachermittlung unterworfen und bewertet. Altstandorte sind zum Teil ebenfalls erfasst worden.

Spezielle Auskünfte aus dem Kataster der Altablagerungen können schriftlich und formlos abgefragt werden. Bitte mit Lageplan und Kennzeichnung des betroffenen Grundstückes einreichen. Außerdem wird eine Einverständniserklärung des Eigentümers bzw. der Eigentümerin benötigt.

Gebühren für die schriftliche Auskunft fallen nach Zeitaufwand an.

Rechtliche Grundlagen: