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Pflichtumtausch Führerschein

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15.02.2019 den Umtausch von Führerscheinen beschlossen. Dieser vorgezogene gestaffelte Umtausch ist zur Umsetzung europäischer Vorgaben notwendig. Nach der sog. Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19.01.2033 alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine umzutauschen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle sich in der EU noch im Umlauf befindenden Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt.

Bei dem Pflichtumtausch geht es zunächst um die Personen, die noch graue oder rosa Papierführerscheine besitzen und zu den Geburtsjahrgängen 1953 - 1958 gehören. Für diese Gruppe muss der Führerschein bis zum 19.07.2022 umgestellt sein.

Die Geburtsjahrgänge vor 1953 sind von der vorgezogenen Umtauschpflicht ausgenommen. Diese Führerscheine (unabhängig vom Ausstellungsjahr) bleiben bis zum 19.01.2033 gültig und müssen erst bis dahin umgestellt werden.

Bei Kartenführerscheinen die zwischen dem 01.01.1999 und dem 18.01.2013 ausgestellt worden sind, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr. Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a.

Ihre eigene "Umtauschfrist" entnehmen Sie bitte den nachstehenden Tabellen.

Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden (grauer und rosa Führerschein):

Geburtsjahr Fahrerlaubnisinhaber*innen: Umtausch bis:
vor 1953 19.01.2033
1953 - 1958 19.07.2022
1959 - 1964 19.01.2023
1965 - 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

Führerscheine, die ab 01.01.1999 ausgestellt worden sind (bereits Kartenführerscheine):

Ausstellungsjahr Umtausch bis:
1999 - 2001
19.01.2026
2002 - 2004
19.01.2027
2005 - 2007
19.01.2028
2008
19.01.2029
2009
19.01.2030
2010
19.01.2031
2011
19.01.2032
2012 - 18.01.2013

19.01.2033

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis / Reisepass / elektronischer Aufenthaltstitel etc.
  • aktueller Führerschein
  • biometrisches Lichtbild
  • Sie haben noch einen Papier-Führerschein? Dann bitte unbedingt beachten: Sollte Ihre ausstellende Behörde nicht der Landkreis Peine sein, benötigen Sie eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde Ihres alten Führerscheins. Diese kann von dort am besten direkt an die E-Mail-Adresse fuehrerscheinstelle@landkreis-peine.de oder Fax-Nummer 05171 4017741 gesendet werden.

Gebühren:

30,40 € inkl. Gebühren für den Direktversand

Die Gebühren sind bei Antragstellung vorzugsweise per Kartenzahlung zu entrichten.

Informationen zum Direktversand: Der Kartenführerschein wird Ihnen von der Bundesdruckerei per Einwurfeinschreiben übersandt, d. h. der Führerschein wird nicht der Führerscheinstelle übersandt, sondern gelangt für Sie bequem auf sicheren Wegen direkt in Ihren Briefkasten.

Terminbuchung:

Ein Termin ist über die Hotline 05171/4016051 oder auch online zu buchen.