Altautoentsorgung
Für Annahmestellen und Verwertungsbetriebe ist ebenfalls der Fachdienst 21 zuständig.
Gemäß der Altautoverordnung sind für Kraftfahrzeuge bei der Abmeldung Verbleibserklärungen bzw. Verwertungsnachweise abzugeben.
Bei Mitteilungen über Ablagerungen von Altautos/Autowracks möglichst einen Lageplan und eine Kurzbeschreibung der Auffindesituation beifügen.
Rechtliche Grundlagen sind das Kreislaufwirtschaftsgesetz, die Altautoverordnung und das Ordnungswidrigkeitengesetz.