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Landschaftsschutzgebiete

Das Landschaftsschutzgebiet gehört in Deutschland zu den Möglichkeiten des gebietsbezogenen Naturschutzes, den das Bundesnaturschutzgesetz bereitstellt. Gegenüber Naturschutzgebieten zielen Landschaftsschutzgebiete (kurz LSG oder LS) auf das allgemeine Erscheinungsbild der Landschaft. Sie sind oft großflächiger angelegt, Auflagen und Nutzungseinschränkungen hingegen geringer.

Die Ausweisung erfolgt durch die Untere Naturschutzbehörde. In den jeweiligen Landschaftsschutzgebietsverordnungen werden solche Handlungen geregelt, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem Schutzzweck zuwiderlaufen könnten.

Im Landkreis Peine gibt es 44 Landschaftsschutzgebiete. Die Lage der Gebiete können Sie auf der Seite des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz einsehen.