Inhalt

Geschützte Landschaftsbestandteile

Einzelne Landschaftsbestandteile, wie z. B. Bäume oder Hecken, die nicht die Qualität eines Naturdenkmales besitzen, aber das Orts- oder Landschaftsbild beleben, zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes beitragen oder das Kleinklima verbessern, können durch Verordnung der  Naturschutzbehörde oder durch Satzung der Gemeinde zu geschützten Landschaftsbestandteilen erklärt werden. Innerhalb der Ortslagen sind hierfür die Gemeinden allein zuständig. Im Außenbereich können sowohl die Gemeinden als auch die Naturschutzbehörde tätig werden.

Im Landkreis Peine sind diese geschützten Landschaftsbestandteile ausgewiesen.

Die jeweiligen Verordnungen / Satzungen können auf Nachfrage zugesandt werden.