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Naturdenkmale

Einzelne Naturschöpfungen, die zum Beispiel wegen ihrer Bedeutung für Natur- und Heimatkunde oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit eines besonderen Schutzes bedürfen, kann die untere Naturschutzbehörde durch Verordnung zu Naturdenkmalen erklären.

Im Landkreis Peine sind überwiegend markante Bäume, vor allem Eichen, als Naturdenkmale ausgewiesen.

Die Verordnungen befinden sich derzeit in Überarbeitung. Nach Fertigstellung werden sie hinterlegt.