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Grundstücksverwaltung für Kreisstraßen


Ankauf und Verkauf von Grundstücken, die im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen an Kreisstraßen benötigt oder nicht mehr benötigt werden. Dazu zählt auch der Ankauf von Ausgleichsflächen und Ersatzflächen, die aufgrund des Naturschutzgesetzes erforderlich sind.