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Sondernutzungserlaubnisse und Gestattungen


Der Gebrauch der Straße ist jedermann zum Verkehr gestattet (Gemeingebrauch). Im Rahmen des Gemeingebrauchs hat der fließende Verkehr den Vorrang vor dem ruhenden. Kein Gemeingebrauch liegt vor, wenn jemand die Straße nicht vorwiegend zum Verkehr, sondern zu anderen Zwecken benutzt. Die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinaus ist Sondernutzung. Sie bedarf der Erlaubnis des Straßenbaulastträgers.

Auch Versorgungsträger benötigen eine Gestattung des Straßenbaulastträgers.
Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an uns:

  • Gestattung der Nutzung der Straßengrundstücke durch Versorgungsträger 
    zum Beispiel :
    • Gas
    • Wasser
    • Strom
    • Telefon
  • Erteilung von Erlaubnissen zum Anlegen von Zufahrten zur Erschließung von Grundstücken
  • Erteilung von sonstigen Erlaubnissen und Gestattungen