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Planfeststellungsverfahren K 71 Radweg Bettmar - Sierße

Neubau eines Radweges an der Kreisstraße 71 (K 71) zwischen Bettmar und Sierße im Landkreis Peine

Das geplante Vorhaben befindet sich auf dem Gebiet der Gemeinde Vechelde im Landkreis Peine. Es umfasst den Neubau eines auf der Ostseite der K 71 verlaufenden Radweges. Dieser beginnt in Bettmar rd. 60 m nördlich des Knotenpunktes K 71 / B 1 und schließt an die dort geplanten Nebenanlagen der Ausbaumaßnahme der niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für die Ortsduchfahrt Bettmar im Zuge der Bundesstraße 1 (B 1) an. Die Baustrecke endet in Sierße rd. 50 m vor dem Knotenpunkt K 71 / B 65. Hier erfolgt der Anschluss an die vorhandenen Nebenanlagen.

Der geplante Radweg ist ca. 1,29 km lang und wird in Betonbauweise mit einer Regelbreite von 2,50 m sowie einer Regelquerneigung von 2,50 % angelegt. Die Entwässerungseinrichtungen (Rinnen, Abläufe, Mulden) werden über die gesamte Baustrecke angepasst oder neu hergestellt. Die vorhandenen Bushaltestellen in Bettmar und in Sierße werden behindertengerecht umbaut. 

Das dafür notwendige und nach Paragraph 38 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in Verbindung mit dem Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG) und den Paragraphen 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) durchzuführende Planfeststellungsverfahren wurde am 06.11.2023 vom Landkreis Peine als zuständige Planfeststellungsbehörde eingeleitet.

Die Planunterlagen lagen nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung öffentlich zu jedermanns Einsicht vom 03.01.2024 bis zum 17.01.2024 (einschließlich) bei der Gemeinde Vechelde aus.
Die Frist für das Vorbringen von Einwendungen gegen die Baumaßnahme endete am 31.01.2024 (einschließlich).