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Waffen- und Sprengstoffrecht

Das Waffen- und Sprengstoffrecht regelt den legalen Besitz von Waffen und Sprengstoff. Für den Erwerb und den Besitz von Waffen und Sprengstoff sind entsprechende Erlaubnisse erforderlich.

Der Fachdienst Ordnungswesen hält folgende Dienstleistungen bereit:

  • Waffenbesitzkarte für den legalen Waffenerwerb und -besitz
  • Waffenschein für das Führen von Waffen
  • Schießerlaubnis für das Schießen außerhalb von Schießstätten
  • Sprengstofferlaubnis zum nicht gewerblichen Erwerb und Umgang mit explosiven Stoffen, sowie
  • Erlaubnis zum Betrieb von Schießstätten.

Auch der Besitz einer im Wege der Erbfolge erworbenen Waffe ist erlaubnispflichtig. Wer eine Waffe auf diesem Wege erworben hat, hat innerhalb eines Monats

  • eine kostenpflichtige Waffenbesitzkarte zu beantragen,
  • die Waffe an Personen, die eine Berechtigung zum Waffenerwerb besitzen, zu veräußern, oder
  • die Waffe durch eine dazu autorisierte Person ( z.B.: Büchsenmacher) unbrauchbar machen zu lassen und dieses durch Bescheinigung nachzuweisen.

In jedem Fall ist der Verbleib der Waffe mitzuteilen.

Hinweis:

Die waffen-, jagd- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnisse sind nach Ausstellung persönlich von dem/der Antragsteller/in abzuholen. Ebenso sind jegliche weiteren waffen-, jagd- und sprengstoffrechtlichen Angelegenheiten (u.a. Ein-/Austragungen von Waffen, Verlängerung von Jagdscheinen usw.) persönlich vorzunehmen.
Ist dies in Einzelfällen nicht möglich, so kann eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht der/des Antragstellers/in die Erlaubnis stellvertretend abholen und/oder die waffen-, jagd- und sprengstoffrechtlichen Angelegenheiten klären.

Waffenrechtliche Erlaubnisse