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Führerschein Ausstellung neu wegen Namensänderung

Leistungsnummer:

Öffnungszeiten

Sie wollen unseren Fachdienst besuchen, um hier Ihre Angelegenheiten bearbeiten zu lassen.
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Hierbei möchten wir Sie bitten, die Vorsprachen zu den folgenden Öffnungszeiten zu planen:

Montag und Mittwoch
von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Dienstag
von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr (In der Zeit von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr in der Zulassungsstelle nur nach Terminvereinbarung!) 

Donnerstag
von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr 

Freitag
von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Wichtiger Hinweis:
Die Führerscheinstelle ist zu den genannten Zeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung zu erreichen!
 

Etwa eine viertel Stunde vor Beginn der Öffnungszeiten können Bedienungsmarken gezogen werden. Mit diesen Marken ist eine Einhaltung der Reihenfolge bei den Aufrufen gewährleistet, wir bitten Sie für diesen Umstand um Ihr Verständnis. Eine geregelte Reihenfolge ist aber sicher auch in Ihrem Interesse...

Ausserhalb der oben genannten Öffnungszeiten stehen Ihnen die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter nach fernmündlicher Absprache auch gerne zur Verfügung. Aufgrund von jeweils notwendigen EDV- und Kassenabschlußarbeiten können jedoch die Bereiche "Führerscheinwesen" und "Zulassungswesen" in der Regel keine Vorgänge wie Zulassungen, Anträge auf neue Führerscheine und ähnliches, vornehmen.

Auch hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) im Original
  • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
  • Führerschein
  • Karteikartenabschrift, wenn der letzte Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgefertigt worden war
  • bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde
  • bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren betragen: 26,50 €

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Ausstellung dauert in der Regel ca. 3 Wochen.

Volltext

Zwar gibt es keine gesetzliche Regelung, die besagt, dass der Führerschein geändert werden muss, nachdem man einen neuen Nachnamen durch Heirat oder andere Gründe angenommen hat. Sollte im Personalausweis jedoch nicht ersichtlich sein, dass die Fahrerlaubnisinhaberin oder der Fahrerlaubnisinhaber den Namen auf dem Führerschein einmal geführt hat, wird dringend zu einer Änderung geraten. Gleiches gilt bei einer Änderung des Vornamens, des Geburtsdatums oder des Geburtsortes. Eine Änderung der Anschrift wird im Führerschein nicht eingetragen und ist damit nicht zu melden.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Frist

Die Ausstellung dauert in der Regel ca. zwei Wochen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung

  • bisheriger Führerschein

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen

  • bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde , sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde

  • bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde

  • zusätzlich eine Karteikartenabschrift (Aufstellung der aktuellen Führerscheindaten), sofern der Führerschein vor dem 1.1.1999 ausgestellt wurde. Diese kann in der Regel telefonisch bei der zuständigen Stelle angefordert werden, die den Führerschein ausgestellt hat.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 06.09.2011
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Onlinedienste

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Kosten

  • Gebühr: Mindestens 13,80 EUR, höchstens 29,00 EUR. (Vorkasse: nein)