Einladungen
Für welche Staatsangehörige ein Visum notwendig ist, erfahren Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amts.
Die deutschen Auslandsvertretungen verlangen von dem Ausländer zur Bearbeitung des Visa-Antrages einen Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes durch eine vom Gastgeber abgegebene Verpflichtungserklärung. Rechtsgrundlage für die Abgabe der Verpflichtungserklärung ist § 68 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG).
Mit der Abgabe dieser Erklärung wird die Verpflichtung eingegangen, für sämtliche Kosten des Ausländers während seines Aufenthaltes im Bundesgebiet aufzukommen, insbesondere für die Kosten des Lebensunterhaltes und die Kosten für die Ausreise.
Zur Abgabe der Verpflichtungserklärung sind vorzulegen:
- die Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate; bei Selbstständigkeit: Nachweis eines Steuerberaters (bspw. betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)) oder Vorlage Steuerbescheid des Vorjahres
- aktuelle Arbeitgeberbescheinigung über Beginn, Befristung des Arbeitsverhältnisses, sowie Angaben, ob es ungekündigt ist (allein der Arbeitsvertrag ist nicht ausreichend)
- ggf. sonstige Belege über regelmäßiges Einkommen (bspw. Mieteinnahmen)
- sofern vorhanden Nachweise über bestehendes Kapitalvermögen (im Inland)
- Personalausweis/Reisepass.
Für jede Verpflichtungserklärung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 29,00 EUR erhoben.
Zur Abgabe der Verpflichtungserklärung vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch einen Termin.
Ab sofort ist auch eine Online-Antragstellung im Serviceportal des Landkreises Peine möglich.
Darüber kann die Abgabe der Verpflichtungserklärung bei Nutzung des Online-Identifikationsverfahrens und der direkten Zahlungsabwicklung komplett ohne die bisher nötige Vorsprache abgewickelt werden. Der Versand der Verpflichtungserklärung im Original erfolgt dann per Post mittels Zustellungsurkunde und die Gebühren betragen dann insgesamt 31,90 Euro (statt 29,00 Euro).
Sollte nur der Antrag online gestellt werden, jedoch keine Online-Identifizierung erfolgen, ist im Anschluss noch eine Vorsprache nötig. Hierfür erhalten Sie ohne weitere Aufforderung im Anschluss per E-Mail oder telefonisch einen Termin. Ich bitte bis dahin von Rückfragen abzusehen.
Bis auf Weiteres ist parallel auch die bisherige Antragstellung über das manuelle Ausfüllen des Merkblattes und Terminvereinbarung (möglichst per Mail) mit Herrn Schwarze (fd16-abh-ta@landkreis-peine.de) zur Vorsprache und Abgabe der Verpflichtungserklärung möglich.
Ich weise darauf hin, dass auch bei Nutzung des Online-Verfahrens ausdrücklich kein Versand der Verpflichtungserklärung an die ggf. für das Visum zuständige Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) erfolgen kann.
Die Abgabe der Verpflichtungserklärung durch eine dritte Person mit Vollmacht ist bis auf weiteres nicht möglich.
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