Erstattung von Schülerbeförderungskosten
Schülerinnen und Schüler, die die Anspruchsvoraussetzungen des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzeserfüllen und keine Schülersammelzeitkarte erhalten haben, können die Erstattung der notwendigen Aufwendungen hier beantragen.
Der Anspruch auf Erstattung der notwendigen Aufwendungen muss bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres für das abgelaufene Schuljahr geltend gemacht werden.
Erstattungsanträge liegen im hiesigen Fachdienst aus. Sie können auf Wunsch auch zugesandt werden. Außerdem ist das Antragsformular auf dieser Seite unter "Dokumente" als PDF-Datei hinterlegt.
Die ausgefüllten Anträge sind (nach Bestätigung des regelmäßigen Schulbesuches durch die Schule) zusammen mit den erworbenen Fahrkarten hier einzureichen. Bescheinigungen über den Erwerb von Fahrkarten werden für eine Erstattung der Beförderungskosten nicht berücksichtigt.
Die Höhe der Erstattung richtet sich nach der Schule, die die Schülerin bzw. der Schüler besucht.
Handelt es sich um die nächstgelegene Schule, der von der Schülerin oder dem Schüler gewählten Schulform, können die notwendigen Aufwendungen maximal bis zur Höhe der teuersten Zeitkarte des öffentlichen Personennahverkehrs, die der Landkreis Peine bei der Schülerbeförderung in seinem Gebiet zu erstatten hat (seit 08/2020 in Höhe von 30,00 €), erstattet werden.
Erstattet werden jeweils die günstigsten Tarife der öffentlichen Verkehrsmittel (Schülermonatskarten, Schülerwochenkarten bzw. Mehrfahrtenkarten). Nur in Ausnahmefällen kann ein anderes Verkehrsmittel für die Schülerbeförderung anerkannt werden.