Abfall
Die Regelung aller Angelegenheiten im Zusammenhang mit Abfällen, soweit es sich nicht um die Müllabfuhr handelt, obliegt ebenfalls dem Fachdienst 21 -Umwelt-
Bei Mitteilungen über Ablagerungen von "wildem Müll" und Autowracks bitte möglichst einen Lageplan beifügen.
Rechtliche Grundlagen sind das Kreislaufwirtschaftsgesetz und das Niedersächsisches Abfallgesetz.