Führerschein: Ausstellung - Fahrgastbeförderung
Leistungsnummer:
Volltext
Wer Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen befördern will, benötigt neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
(Siehe auch:
Personenverkehr: genehmigen - Beförderung
)
Voraussetzung
- Ablegen der dafür notwendigen Prüfungen
Erforderliche Unterlagen
- Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
- Nachweis des Besitzes einer EU/EWR Fahrerlaubnis (für Taxi Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre und für Krankenkraftwagen Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 1 Jahr)
- Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt, falls kein Personalausweis vorgelegt werden kann
- Ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007, die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 20.08.2021 geändert worden ist, entspricht
- Gutachten eines Augenarztes
- Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
- Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen (Anlage 5 Nr. 2.2 FeV)
- Nachweis der 1. Hilfe (nur für Krankenkraftwagen)
- Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung". Dieses ist bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt zu beantragen .
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr beträgt: 42,60 €.
Formulare
Der Antrag muss persönlich gestellt werden.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Kosten
- Ausstellung des Behördenführungszeugnisses
Abgabe: 13,00 EUR (Vorkasse: nein) - Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Abgabe: 38,00 EUR (Vorkasse: nein) - Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Gebühr: 42,60 EUR (Vorkasse: nein)