Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
Leistungsnummer:
Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.
Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.
Die Zulassung berechtigt Sie dazu,
- mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
- das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen.
Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.
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bei natürlichen Personen:
- Familienname, Geburtsname, Vornamen,
- gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
- Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
- Geschlecht und Anschrift
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bei juristischen Personen und Behörden:
- Name oder Bezeichnung und
- Anschrift
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bei Vereinigungen:
- Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
- Name der Vereinigung
Ansprechpunkt
Örtlich zuständige Zulassungsbehörde
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Bei Ablehnung der Zulassung i.d.R. Widerspruch
Voraussetzungen
- Sie haben ein neues Fahrzeug, welches bisher noch nicht zugelassen wurde.
- Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR.
- Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
Frist
Es gibt keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.