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Verwendung von Bioziden anzeigen

Leistungsnummer:

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 18.01.2016
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Voraussetzungen

Die Verwendung von Biozidprodukten darf nur durch Personen erfolgen, die über eine für das jeweilige Biozidprodukt geltende Sachkunde verfügen. Die Anforderungen an die Sachkunde sind von der Produktart, den Anwendungen, für die das Biozid-Produkt zugelassen ist, und dem Gefährdungspotential für Mensch und Umwelt abhängig.

Formulare

Identifikationsdokument (Kopie des Ausweisdokuments)

Kopie der Sachkundezeugnisse(s) bzw. entsprechend an-derer Qualifikationen nach Anhang I Ziffer 4.4 (2) Gefahrstoffverordnung - GefStoffV aller sachkundigen Personen

ggf. Kopie der Teilnahmebescheinigung(en) der zuletzt besuchten Fortbildungsveranstaltung(en) nach Anhang I Ziffer 4.4 (5) GefStoffV aller sachkundigen Personen, wenn Sachkundenachweise älter als 6 Jahre sind.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal