Hundesteuer Festsetzung
Leistungsnummer:
Volltext
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Urheber
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Voraussetzungen
Wenn Sie Ihren Hund anmelden:
- Sie sind Halterin oder Halter mindestens eines Hundes.
- Der Hund ist mindestens 3 Monate alt.
Wenn Sie Ihren Hund abmelden:
-
Sie sind nicht mehr Halterin oder Halter des Hundes, beispielsweise, weil
- Sie den Hund verkauft, verschenkt oder anders veräußert haben,
- Ihnen der Hund abhandengekommen ist oder
- der Hund verstorben ist.
- Sie halten den Hund nicht weiterhin.