Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen
Leistungsnummer: 99018008005000
Verfahrensablauf
- Sie reichen den Antrag auf Ausübung der Heilkunde inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die Zuständige Stelle prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind
- Sie legen die Kenntnis über prüfung (schriftlich und mündlich) ab
- Bei positiver Prüfung wird Ihnen die Erlaubnis erteilt.
- Hinweise zur Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz erhalten Sie auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie
Die Kenntnisüberprüfung findet an festgelegten Prüfungsterminen statt. Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig bei der zuständigen Stelle über den jeweiligen Antragsschluss für die Anmeldung.
Voraussetzungen
Sie müssen
- mindestens 25 Jahre alt sein,
- mindestens den Hauptschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Schulabschluss besitzen,
- eine körperliche und geistige Eignung zur Ausübung der Heilkunde durch ein ärztliches Attest nachweisen können und
eine für die Ausübung der Heilkunde erforderliche Zuverlässigkeit durch ein amtliches Führungszeugnis nachweisen können.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit Gesundheit und Gleichstellung
Urheber
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie den Antrag auf Erlaubnis der Ausübung gestellt haben, wird die zuständige Stelle hierüber zeitnah entscheiden. Es gilt zu beachten, dass zwischen Anmeldung und Prüfungseinladung regelmäßig eine Wartezeit besteht. Im Vorlauf zur Prüfung werden benötigte Dokumente angefordert und Einladungen versendet.
Rechtsbehelf
Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein),
verwaltungsgerichtliche Klage