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Tagesordnung - Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales  

Bezeichnung: Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales
Gremium: Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales
Datum: Mo, 17.05.2010 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 18:53 Anlass: Sitzung
Raum: Gr. Sitzungssaal
Ort: Gr. Sitzungssaal

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung    
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit    
Ö 3  
Feststellung der Tagesordnung    
Ö 4  
Genehmigung der Niederschrift über die 21. Sitzung des Ausschusses für Frauen, Arbeit und Soziales vom 19. April 2010    
Ö 5  
Einwohnerfragestunde    
Ö 6  
Projekt ,Stromspar-Check´    
Ö 7  
Produktbericht Jahresabschluss 2009 der Gleichstellungsbeauftragten
Enthält Anlagen
2010/062  
Ö 8  
Produktbericht Jahresabschluss 2009 der Fachbereichsleitung III und der Fachdienste Soziales, Arbeit und Gesundheitsamt
Enthält Anlagen
2010/063  
Ö 9  
Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes 2009 in den Fachdiensten 32 und 33
2010/064  
Ö 10  
Disponibilität der Produkte (Antrag von KTA Konrad, s. TOP 11 im Protokoll der 21. Sitzung)    
Ö 11  
Gleichstellungscontrolling- Geschechtsdifferenzierung in Beschlussvorlagen (Gender Check)
2010/068  
    VORLAGE
    Das im Folgenden beschriebene Gleichstellungscontrolling in Beschlussvorlagen wird auf ein Jahr befristet in jeweils einem Fachdienst in jedem Fachbereich umgesetzt

Das im Folgenden beschriebene Gleichstellungscontrolling in Beschlussvorlagen wird auf ein Jahr befristet in jeweils einem Fachdienst in jedem Fachbereich umgesetzt.

Nach einem Sachstandsbericht über die Umsetzung wird im Kreistag entschieden, ob das Gleichstellungscontrolling auf alle Fachdienste der Landkreisverwaltung übertragen wird.

 

Gleichstellungscontrolling (Gender Check von Beschlussvorlagen)

 

  1. Datenerhebungen, Statistiken und Vorträge/Berichte werden nach Frauen und Männern differenziert  ausgewertet
  2. Bei jeder Beschlussvorlage ist zu vermerken,

      ob die verwendeten Daten geschlechtsdifferenziert erhoben und ausgewertet   

      wurden und wenn nicht, warum nicht.

  1. In jeder Beschlussvorlage ist zu erläutern, inwieweit Frauen von der geplanten Maßnahme anders betroffen sind, oder anders betroffen sein können, als Männer – im Hinblick auf Rechte, Ressourcen, Beteiligung u. ä.

 

  • Wird eine auffällige Abweichung zwischen den Geschlechtern deutlich, ist  diese herauszuheben und dem jeweiligen Fachausschuss darzulegen, wie diese bei der Planung berücksichtigt wurde.
  • Einmal  jährlich ist dem Kreistag ein Bericht zur Umsetzung und Weiterentwicklung von Gender Mainstreaming (Gleichstellungscontrolling) vorzulegen

 

   
    17.05.2010 - Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   
   
    23.06.2010 - Kreistag des Landkreises Peine
    Ö 18 - ungeändert beschlossen
   
Ö 12  
Vorstellung der aktuellen Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen    
Ö 13  
Informationen der Verwaltung    
Ö 14  
Anfragen und Anregungen