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Tagesordnung - Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz  

Bezeichnung: Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz
Gremium: Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz
Datum: Di, 10.03.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Kl. Sitzungssaal
Ort: Burgstr. 1, 31224 Peine

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung    
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit    
Ö 3  
Feststellung der Tagesordnung    
Ö 4  
Genehmigung des Protokolls    
Ö 5  
Einwohnerfragestunde    
Ö 6  
Gründung einer gemeinnützigen Klimaschutzagentur im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit mit dem Landkreis Hildesheim
2015/010  
    VORLAGE
   

 

Der Kreistag beschließt

 

a)      die Gründung einer gemeinnützigen „Klimaschutzagentur Hildesheim-Peine gGmbH“. Der Sitz der Agentur ist Hildesheim und ein weiterer Standort Peine. Das Einzugsgebiet umfasst die Landkreise Hildesheim und Peine.

 

b)      Die „Klimaschutzagentur Hildesheim-Peine gGmbH“ nimmt ihre Arbeit unverzüglich, jedoch spätestens zum 01.07.2015 auf.

 

c)       Die Gründungsgesellschafter setzen sich aus je einem/r Vertreter/in zusammen:

Landkreis Peine

Landkreis Hildesheim

Stadt Hildesheim

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die „Klimaschutzagentur Hildesheim-Peine gGmbh“ mit dem kombinierten Förderverein aufzubauen. Der Förderverein soll zu einem späteren Zeitpunkt als Gesellschafter aufgenommen werden.

 

d)      Die gemeinnützige „Klimaschutzagentur Hildesheim-Peine gGmbh“ bietet allen Städten, Samtgemeinden und Gemeinden aus den Landkreisen Hildesheim und Peine sowie den bereits tätigen Organisationen, die Zusammenarbeit mit der Klimaschutzagentur an

 

e)      Für die Grundfinanzierung der gemeinnützigen „Klimaschutzagentur Hildesheim-Peine gGmbH“ stellen die Landkreise Hildesheim und Peine jeweils 100.000,00 EUR pro Jahr zur Verfügung. Das Stammkapital wird aus Haushaltsmitteln finanziert.


f)       Der Landkreis Hildesheim stellt der gemeinnützigen „Klimaschutzagentur Hildesheim-Peine gGmbH“ mittelfristig 1,5 Personalstellen, die erforderliche Sachausstattung sowie bis auf weiteres die Geschäftsräume in Hildesheim zur Verfügung. Der Landkreis Peine stellt für den Standort Hildesheim 1,5 Personalstellen, für den Standort Peine 0,5 Stellen sowie die erforderliche Sachausstattung und Räumlichkeiten in Peine zur Verfügung.

 

g)      Die gemeinnützige „Klimaschutzagentur Hildesheim-Peine gGmbH“ berichtet über ihre Arbeit regelmäßig in den zuständigen Fachausschüssen und wird einmal jährlich einen Jahresbericht vorlegen.

   
    24.02.2015 - Ausschuss für Bauen und Liegenschaften
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

 

   
    10.03.2015 - Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

 

 

   
    11.03.2015 - Kreistag des Landkreises Peine
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

 

a)    die Gründung einer gemeinnützigen „Klimaschutzagentur Hildesheim-Peine gGmbH“. Der Sitz der Agentur ist Hildesheim und ein weiterer Standort Peine. Das Einzugsgebiet umfasst die Landkreise Hildesheim und Peine.

b)    Die „Klimaschutzagentur Hildesheim-Peine gGmbH“ nimmt ihre Arbeit unverzüglich, jedoch spätestens zum 01.07.2015 auf.

c)    Die Gründungsgesellschafter setzen sich aus je einem/r Vertreter/in zusammen:

Landkreis Peine

Landkreis Hildesheim

Stadt Hildesheim

Die Verwaltung wird beauftragt, die „Klimaschutzagentur Hildesheim-Peine gGmbh“ mit dem kombinierten Förderverein aufzubauen. Der Förderverein soll zu einem späteren Zeitpunkt als Gesellschafter aufgenommen werden.

d)    Die gemeinnützige „Klimaschutzagentur Hildesheim-Peine gGmbh“ bietet allen Städten, Samtgemeinden und Gemeinden aus den Landkreisen Hildesheim und Peine sowie den bereits tätigen Organisationen, die Zusammenarbeit mit der Klimaschutzagentur an

e)    Für die Grundfinanzierung der gemeinnützigen „Klimaschutzagentur Hildesheim-Peine gGmbH“ stellen die Landkreise Hildesheim und Peine jeweils 100.000,00 EUR pro Jahr zur Verfügung. Das Stammkapital wird aus Haushaltsmitteln finanziert.

 

f)      Der Landkreis Hildesheim stellt der gemeinnützigen „Klimaschutzagentur Hildesheim-Peine gGmbH“ mittelfristig 1,5 Personalstellen, die erforderliche Sachausstattung sowie bis auf weiteres die Geschäftsräume in Hildesheim zur Verfügung. Der Landkreis Peine stellt für den Standort Hildesheim 1,5 Personalstellen, für den Standort Peine 0,5 Stellen sowie die erforderliche Sachausstattung und Räumlichkeiten in Peine zur Verfügung.

g)    Die gemeinnützige „Klimaschutzagentur Hildesheim-Peine gGmbH“ berichtet über ihre Arbeit regelmäßig in den zuständigen Fachausschüssen und wird einmal jährlich einen Jahresbericht vorlegen.

 

Ö 7  
Anfrage der Kreistagsfraktion "Bündnis 90/Die Grünen" zum Betrieb des Kiesabbaus der Firma Papenburg AG in Wipshausen
Enthält Anlagen
2015/030  
Ö 8  
Informationen der Verwaltung Sachstandsberichte: - Munitionsdepot Zweidorfer Holz - Fuhsewiesen bei Kl. Ilsede - Sandgrube Bortfeld - Ersatzgeld    
Ö 9  
Anfragen und Anregungen