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Vorlage - 2020/606  

Betreff: Arbeitsmarktprogramm des Landkreis Peine Jobcenters 2020
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:FD33/33.00
Federführend:Fachdienst Arbeit Bearbeiter/-in: Lachmund, Elisabeth
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales Vorberatung
17.02.2020 
18. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, Arbeit und Soziales ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Entscheidung

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Arbeitsmarktprogramm 2020  


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

ja

Migration

ja

Prävention/Nachhaltigkeit

ja

Bildung

ja

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


Dem Arbeitsmarktprogramm 2020 des Landkreis Peine Jobcenters wird zugestimmt.

 

 


Inhaltsbeschreibung:

In dem der Vorlage als Anlage beigefügten Arbeitsmarktprogramm (AMP) 2020 sind die geschäftspolitischen Ziele des Jahres 2020 dargestellt. Das AMP bietet dem Jobcenter Orientierung und dient der laufenden Steuerung. Es gibt Hinweise zu Schwerpunkten und Herausforderungen, die sich aus den bisherigen Entwicklungen, den aktuellen Prognosen und der Rechtsentwicklung, insbesondere dem Sozialgesetzbuch (SGB) II, sowie den wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Konzepten der Bundesregierung, des Landes Niedersachsen sowie den Bewertungen durch den Landkreis Peine ergeben. Das AMP 2020 ist kein Jahresplan, der operativ abzuarbeiten ist, sondern eine Planungsgrundlage, die dynamisch angepasst wird, soweit sich im Jahresverlauf maßgebliche Veränderungen ergeben.

 

Gender Mainstreaming:

Genderpolitische Aspekte spielen im jährlichen AMP obligatorisch eine maßgebliche Rolle. Im Jahr 2020 werden wie bereits 2019 frauenspezifische Aspekte mit besonderem Schwerpunkt versehen, da bei der Erwerbsintegration von Frauen bundesweit nach wie vor erhebliche Defizite festgestellt werden müssen und das theoretisch vorhandene weibliche Arbeitskräftepotential dringend benötigt und aktiviert werden muss.

 

Migration:

Der Anteil der Migranten*innen im SGB II-System ist in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Die anerkannten Asylsuchenden stellen seitdem eine erhebliche Zielgruppe im SGB II dar, die über ein erhebliches Erwerbsarbeitspotential verfügt und erfolgreich in das Erwerbsleben vermittelt wird. Vorhandene Vermittlungsdefizite wie Sprache und anerkannte Ausbildungsabschlüsse werden spezifisch abgebaut, damit möglichst viele Menschen mit Migrationshintergrund über die Erwerbsintegration auch gesellschaftlich integriert werden.

 

Bildung:

Qualifikation und Erwerbsarbeit hängen eng zusammen. Bei guter Arbeitskräftenachfrage ist Erwerbsarbeit nach wie vor auch im „ungelernten“ Helfer*innenbereich möglich und findet auch statt. Die Anforderungen werden in fast allen Tätigkeitsbereichen größer, insbesondere was die Anwendung digitaler Systeme infolge höherer Automatisierungsgrade in den Betrieben angeht. 

Es gibt darüber hinaus den Zusammenhang von Bildung und Einkommensniveau, der im SGB II-Bereich besonders sichtbar wird. Eine nicht unerhebliche Anzahl von Menschen hat trotz sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und Mindestlohn (2020 = 9,35 €/Std.) ergänzenden Anspruch auf Sozialleitungen nach dem SGB II. Damit wird eindeutig klar, dass u.a. eine möglichst gute (nicht unbedingt hohe) Bildung und Ausbildung vor der Armutsgrenze schützt.

 

Nachhaltigkeit:

Dass Erwerbsarbeitsintegration möglichst nachhaltig sein soll, um langfristig erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik zu betreiben, ist völlig klar. Nicht ohne Grund ist das Merkmal der „Nachhaltigkeit“ seit Jahren eine Ergänzungsgröße bei den Zielvereinbarungen und der lfd. Steuerung. Prekäre (geringfügige, kurzzeitige und befristete) Arbeitsverhältnisse wird es zwar weiterhin geben und diese Beschäftigungen können wie Zeitarbeit einen Türöffner darstellen. Sie sollen aber nicht grundsätzlich und ggf. nur als Zwischenschritt vom Jobcenter befördert werden.

Gleiches gilt für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, die kein Dauerzustand für Menschen werden dürfen, sondern nur einen Schritt auf den Weg zu einer möglichst hohen Selbstständigkeit und Eigenverantwortung sein können, so wie es seit 2005 Auftrag des SGB II an die Jobcenter ist.

 

 

Ressourceneinsatz:

Im SGB II werden für die Erwerbsintegration ganz überwiegend Bundesmittel eingesetzt. Nur ein geringer Teil, die so genannten „ergänzenden Eingliederungsleistungen“, betrifft kommunale und damit Mittel des Landkreises Peine. Näheres dazu wird im AMP 2020 dargestellt. Die für das Haushaltsjahr 2020 eingestellten kommunalen SGB II-Eingliederungsmittel sind in der Vorlage oben unter „Kosten“ ausgewiesen.

In der Vorlage nicht dargestellt ist der im Jobcenter für Verwaltung (Personal- und Sachkosten) entstehende Aufwand. Die Finanzdaten dazu enthält der Budgethaushalt 2020 für den Fachdienst Arbeit. Der kommunale Anteil der Verwaltungskosten beträgt gemäß SGB II 15,2%. Die konkrete Berechnung erfolgt nach den für kommunale Jobcenter geltenden Verwaltungsvorschriften des Bundes (KOA-VV).

 

 

Schlussfolgerung:
Dem Arbeitsmarktprogramm 2020 wird zugestimmt.

 

 


Arbeitsmarktprogramm 2020

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Arbeitsmarktprogramm 2020 (946 KB)