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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2024/110

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Änderung der Satzung, der Entgeltordnung und der Honorarordnung zum 01.01.2025 wird zugestimmt

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Sachverhalt

Inhaltsbeschreibung:

Die Kreisvolkshochschule Peine hat die Satzung mit Stand vom 02.12.2009 im Oktober 2023 überarbeitet. Die neue Fassung (inklusive der neuen Honorar- und Entgeltordnung) wurde vom Finanzamt Peine im Vorgang der Beschlussfassung 2024 geprüft. Sie erfüllt, so wie die bisherige, die Voraussetzungen für eine steuerbegünstigte Körperschaft im Sinne der Abgabenordnung.

Der Fortführung und Erweiterung des gesellschaftlichen Bildungsauftrages einer gemeinnützigen Kreisvolkshochschule kann auch mit der neuen Satzung Rechnung getragen werden.

 

Die Entgeltordnung wurde seit dem 01.01.2012 nicht mehr angepasst. Mit Inkrafttreten der neuen Satzung soll am 01.01.2025 auch eine neue Entgeltordnung eingeführt werden, um die steigenden Ausgaben sowie den damit einhergehenden, jährlich wachsenden Zuschussbedarf zu verringern. Dazu soll zusätzlich beitragen, dass eine im regionalen Vergleich singuläre Rabattregelung für Vielbucherinnen und Vielbucher und Teilnehmende, die seit mehr als 10 Semestern kontinuierlich Kurse besuchen (bisher Paragraph 3, 4. und 5.), aufgehoben werden. Ermäßigungen aus sozialen Gründen sind unter (neu) Paragraph 3 formuliert und sollen Teilhabe entsprechend des Bildungsauftrags der Kreisvolkshochschule ermöglichen. Die bisherige Regelung, die Entgelte programmbereichsbezogen mit Mindest- und Höchststundensätzen festzulegen, wird durch einen Mindestentgeltsatz pro Unterrichtsstunde ersetzt. Dieser Mindestentgeltsatz (Paragraph 2), wurde anhand einer internen Durchschnittserhebung ermittelt, um so weiterhin einerseits kostengünstig und gleichzeitig mit einem höheren Kostendeckungsgrad Veranstaltungen anbieten zu können. Mit Paragraph 7 wird der Datenschutz nun auch in der Entgeltordnung abgebildet.

Die aktuelle Fassung der Honorarordnung wurde seit dem 01.01.2002 nicht mehr revidiert. Mit der neuen Fassung ersetzt ein kompetenzorientiertes Modell das bisherige Modell, das die Honorarhöhe über die Veranstaltungsform steuert (Paragraph 2). Diese Umsetzung verfolgt das Ziel, nonformale Kompetenzen und Erfahrungen der Honorardozentinnen und –dozenten abbilden zu können.

Ziele / Wirkungen:

Mit der vorgenannten Maßnahme wird der Bildungsauftrag der Kreisvolkshochschule als eine gemeinnützige Einrichtung unterstützt und über die Neujustierung der Satzung, Entgeltordnung und Honorarordnung abgebildet. Zusätzlich werden die steigenden Kosten durch eine Anhebung der Entgelte und Streichung der Rabatte gestützt und ein stetig steigender Zuschussbedarf anteilig abgefedert.

 

Ressourceneinsatz:

Die Maßnahme betrifft das Produkt 27101 (Kreisvolkshochschule) in dem Konto 3461400 (Teilnahmeentgelte).

 

Schlussfolgerung:

Gründe, die gegen eine Änderung der Satzung, der Entgeltordnung und der Honorarordnung sprechen, sind nicht ersichtlich.

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Ziele / Wirkungen


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

     nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

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