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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/124

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Beratungsfolge

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Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

nein

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

 

 

 

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Begleitung der Ordnungswidrigkeitenverfahren gemeinsam mit der Pflichtaufgabe der Jugendhilfe im Strafverfahren neu auszurichten.

Die Prämisse einer sozialräumlichen und präventiven Ausgestaltung im Themenfeld Schulpflichterfüllung/ Ordungswidrigkeitenverfahren soll im Mittelpunkt der Ausrichtung stehen.

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Sachverhalt

Bereits seit Sommer 2010 koordiniert der Caritasverband für den Amtsgerichtsbezirk Peine u.a. die Begleitung und Beratung von Jugendlichen und jungen Heranwachsenden, die aufgrund von Schulversäumnissen Sozialstunden ableisten müssen. Zuständig für diese Aufgabe im Amtsgerichtsbezirk Braunschweig sind derzeit die Kolleginnen der Jugendhilfe im Strafverfahren des Landkreises Peine.

 

Unter den aktuellen Rahmenbedingungen ist die Rechtskonformität nicht gegeben. Ebenso muss fachlich aufgrund verschiedener gesetzlicher Veränderungen (JGG, KJSG, SGB VIII) eine Neujustierung erfolgen. Hierbei stehen die ganzheitliche Betrachtung und eine gute Schnittstellenbeschreibung im Fokus.

 

Die Arbeitsweisungen, die in der Folge von Ordnungswidrigkeiten bei Schulpflichtverletzung, durch die Mitarbeiterin in dem Projekt pädagogisch begleitet, zugewiesen und verwaltet werden, betreffen den Gerichtsstandort Peine, während der Gerichtsstandort Braunschweig von der Jugendhilfe im Strafverfahren (Kernaufgabe des Jugendamtes) bearbeitet wird. Bei weiterer Straffälligkeit in anderen Angelegenheiten treten derzeit vermeidbare Doppelstrukturen auf. Gem. § 52 SGB VIII und § 38 Jugendgerichtsgesetz (JGG) ist es die gesetzliche Aufgabe von Personen, die in der Jugendhilfe im Strafverfahren arbeiten, die Begleitung in der Beschuldigtenvernehmung wahrzunehmen und Maßnahmen zur U-Haftvermeidung zu treffen. Eine ganzheitliche Begleitung in den sozialräumlichen Strukturen ist hier nicht nur dienlich und könnte durchaus Synergieeffekte herbeiführen, sondern ist auch gesetzlich auf diese Art und Weise vorgesehen.

 

Die Neuausrichtung des Verfahrens wird in 2026 unter Beteiligung des Freien und Öffentlichen Trägers vorbereitet, um eine Umsetzung für 2027 zu erreichen.

 

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Ziele / Wirkungen

Die langfristige Neuausrichtung ist zwingend erforderlich um eine rechtskonforme Vergabe durchzuführen, eine ganzheitliche Arbeitsweise abzubilden und um eine Entsäulung herbeizuführen.

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Ressourceneinsatz

ggf. Personalbemessung, ggf. Fachtag aus vorhandenen Haushaltsmitteln

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Schlussfolgerung

Es sind Leistungs- und Entgeltvereinbarungen zu schließen, sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung einzuführen. Aufgrund der gesetzlichen Veränderungen sind die Verfahren und Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren anzupassen und das Personal der Jugendhilfe im Strafverfahren zu bemessen.

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