Beschlussvorlage - 2025/124
Grunddaten
- Betreff:
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Neuausrichtung Ordnungswidrigkeiten (OWi) im Bezug auf § 176 Niedersächsisches Schulgesetz und Anpassung der Kernaufgabe der Jugendhilfe im Strafverfahren (JGG / SGB VIII)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Jugendamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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02.09.2025
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28.10.2025
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10.02.2026
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Begleitung der Ordnungswidrigkeitenverfahren gemeinsam mit der Pflichtaufgabe der Jugendhilfe im Strafverfahren neu auszurichten.
Die Prämisse einer sozialräumlichen und präventiven Ausgestaltung im Themenfeld Schulpflichterfüllung/ Ordungswidrigkeitenverfahren soll im Mittelpunkt der Ausrichtung stehen.
Sachverhalt
Bereits seit Sommer 2010 koordiniert der Caritasverband für den Amtsgerichtsbezirk Peine u.a. die Begleitung und Beratung von Jugendlichen und jungen Heranwachsenden, die aufgrund von Schulversäumnissen Sozialstunden ableisten müssen. Zuständig für diese Aufgabe im Amtsgerichtsbezirk Braunschweig sind derzeit die Kolleginnen der Jugendhilfe im Strafverfahren des Landkreises Peine.
Unter den aktuellen Rahmenbedingungen ist die Rechtskonformität nicht gegeben. Ebenso muss fachlich aufgrund verschiedener gesetzlicher Veränderungen (JGG, KJSG, SGB VIII) eine Neujustierung erfolgen. Hierbei stehen die ganzheitliche Betrachtung und eine gute Schnittstellenbeschreibung im Fokus.
Die Arbeitsweisungen, die in der Folge von Ordnungswidrigkeiten bei Schulpflichtverletzung, durch die Mitarbeiterin in dem Projekt pädagogisch begleitet, zugewiesen und verwaltet werden, betreffen den Gerichtsstandort Peine, während der Gerichtsstandort Braunschweig von der Jugendhilfe im Strafverfahren (Kernaufgabe des Jugendamtes) bearbeitet wird. Bei weiterer Straffälligkeit in anderen Angelegenheiten treten derzeit vermeidbare Doppelstrukturen auf. Gem. § 52 SGB VIII und § 38 Jugendgerichtsgesetz (JGG) ist es die gesetzliche Aufgabe von Personen, die in der Jugendhilfe im Strafverfahren arbeiten, die Begleitung in der Beschuldigtenvernehmung wahrzunehmen und Maßnahmen zur U-Haftvermeidung zu treffen. Eine ganzheitliche Begleitung in den sozialräumlichen Strukturen ist hier nicht nur dienlich und könnte durchaus Synergieeffekte herbeiführen, sondern ist auch gesetzlich auf diese Art und Weise vorgesehen.
Die Neuausrichtung des Verfahrens wird in 2026 unter Beteiligung des Freien und Öffentlichen Trägers vorbereitet, um eine Umsetzung für 2027 zu erreichen.
Schlussfolgerung
Es sind Leistungs- und Entgeltvereinbarungen zu schließen, sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung einzuführen. Aufgrund der gesetzlichen Veränderungen sind die Verfahren und Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren anzupassen und das Personal der Jugendhilfe im Strafverfahren zu bemessen.
