Informationsvorlage - 2025/114
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilung über das Ergebnis der überörtlichen Prüfung der Unteren Waffenbehörde durch den Landesrechnungshof Niedersachsen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Ordnungswesen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gleichstellung, zentrale Verwaltung und Feuerschutz
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Kenntnisnahme
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01.09.2025
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Kreistag des Landkreises Peine
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Kenntnisnahme
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01.10.2025
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Sachverhalt
Der Landesrechnungshof Niedersachsen (LRH) hat im Rahmen einer überörtlichen Prüfung im Jahr 2024 die Organisation und Aufgabenwahrnehmung der Unteren Waffenbehörden in Niedersachsen untersucht. Der Landkreis Peine war eine von 15 geprüften Kommunen. Die Prüfung bezog sich auf den Zeitraum 2019 bis 2023 und diente der Bewertung von Wirtschaftlichkeit, Organisation sowie rechtssicherer Aufgabenerledigung im Bereich des Waffenrechts.
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass sich der Landkreis Peine differenziert und verantwortungsbewusst mit den Aufgaben seiner Unteren Waffenbehörde auseinandersetzt. Die Verwaltungsabläufe wurden insgesamt als sachgerecht bewertet. Verbesserungspotenziale wurden ebenfalls benannt und werden seitens der Verwaltung ernst genommen.
Bereits im Vorfeld der Prüfung hatte die Verwaltung Optimierungsbedarf erkannt und mit einer internen Umstrukturierung reagiert. So wurden Abläufe neu geordnet, Zuständigkeiten angepasst und erste Schritte zur Verbesserung der Prozessqualität eingeleitet. Die Übernahme der Zuständigkeit für die Stadt Peine, eine unbesetzte Planstelle sowie fehlende Unterstützungsressourcen führen derzeit jedoch zu einer angespannten Personalsituation, die die Umsetzung einiger Maßnahmen – insbesondere im Bereich der verdachtslosen Waffenaufbewahrungskontrollen – aktuell erschwert.
Der LRH empfiehlt unter anderem, jährlich 10 % der Erlaubnisinhaberinnen und Erlaubnisinhaber einer Kontrolle zur ordnungsgemäßen Waffenaufbewahrung zu unterziehen. Die Verwaltung teilt dieses Ziel ausdrücklich und erkennt es als wichtiges Element zur Gefahrenabwehr und Stärkung der öffentlichen Sicherheit an. Bereits im Rahmen der Prüfung lag der Landkreis Peine deutlich über dem niedersächsischen Durchschnitt und belegte damit landesweit den vierten Platz unter den geprüften Kommunen. Um die Umsetzung des angestrebten Zielwertes perspektivisch zu ermöglichen ist im Stellenplan für das kommende Jahr die Schaffung einer zusätzlichen Teamassistenzstelle vorgesehen.
Diese soll einfache Verwaltungstätigkeiten übernehmen und bei der Planung und Durchführung der Kontrollen unterstützen. So sollen die Fachkräfte entlastet und die Qualität der Sachbearbeitung nachhaltig verbessert werden.
Weitere Empfehlungen des LRH wurden bereits umgesetzt. So wurde eine Entladestation für den sicheren Umgang mit Waffen innerhalb der Behörde beschafft. Auch die Gebührenpraxis wird derzeit überprüft. Ziel ist eine transparente, nachvollziehbare und rechtssichere Dokumentation und Bemessung gebührenrelevanter Amtshandlungen.
Eine Anregung des LRH zu prüfen, ob abgegebene Waffen künftig verkauft statt verwertet werden könnten, wurde intern bewertet. Von dieser Möglichkeit wird Abstand genommen, da der Zweck der freiwilligen Waffenabgabe in der dauerhaften Entziehung der Waffen aus dem Verkehr liegt. Zudem handelt es sich meist um nicht mehr marktgängige Stücke, für die zuvor in der Regel bereits erfolglos ein Verkaufsversuch unternommen wurde.
Die Verwaltung wird die Empfehlungen des LRH weiterhin konstruktiv aufgreifen und in die laufende Organisationsentwicklung einbinden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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