Beschlussvorlage - 2025/170
Grunddaten
- Betreff:
-
Doppischer Produkthaushalt 2026 für die Dezernatsleitung III sowie die Fachdienste Soziales, Arbeit (Jobcenter) und Gesundheitsamt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Soziales
- Beteiligt:
- Fachdienst Finanzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Gesundheit, Arbeit und Soziales
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Vorberatung
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11.11.2025
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Gesundheit, Arbeit und Soziales empfiehlt dem Kreistag, den Stellenplanänderungen (ab Seite 54, Ziffern 3.1 bis 3.9 und 3.11 bis 3.17) sowie dem Doppischen Produkthaushalt 2026 für die Dezernatsleitung III und die Produkte der Fachdienste Soziales, Arbeit (Jobcenter) und Gesundheitsamt (Seiten 308 bis 395 sowie 428 bis 443) unter Berücksichtigung ggf. noch zu beschließender Haushaltssicherungsmaßnahmen zuzustimmen.
Sachverhalt
Die Produktbeschreibungen enthalten neben allgemeinen Daten wie Produktbezeichnung, Verantwortlichkeit und Auftragsgrundlage auch Informationen zu Personaleinsatz, Zielkennzahlen und Leistungsumfang. Um die Leistungen des Produktes in dem beschriebenen Umfang wahrnehmen zu können, werden die unter der Rubrik „Planzahlen“ aufgeführten Finanzmittel benötigt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie die Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes komprimiert dargestellt. Die Finanzdaten enthalten das Rechnungsergebnis des Vor-Vorjahres 2024.
Neben dem Rechnungsergebnis 2024, den Planansätzen 2025 und den Daten des Planjahres 2026 sind auch die bisher absehbaren Werte der mittelfristigen Finanzplanung für das Finanzplanungsjahr 2027 ausgewiesen. Die Finanzplanjahre 2028 und 2029 sind produktbezogen nicht dargestellt, da innerhalb dieses Zeitraumes grundsätzlich von Veränderungen ausgegangen werden muss, die derzeit noch nicht absehbar sind. Aus den Erläuterungen sind weitere Informationen zu den Produktbeschreibungen bzw. zu Veränderungen ersichtlich.
Die Entwicklung der mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2028 bis 2029 ist in den Darstellungen der Teilhaushalte abgebildet. Hier werden die Daten mehrerer Produktbudgets zusammengefasst, so dass eine Verlässlichkeit deutlich höher ist als bei Betrachtung einzelner Produkte.
Der Teilhaushalt 03 für das Dezernat III befindet sich auf den Seiten 305 und 306.
Dezernatsleitung
Bei der Dezernatsleitung ergeben sich mit einer Verbesserung von rd. 0,06 Mio. € keine wesentlichen Veränderungen. Im Bereich des Bildungsbüros wurde für das Vorhaben „Koordination der inklusiven schulischen Ganztagsbildung im Landkreis Peine“ die entsprechende Zuwendung über 0,037 Mio. € eingeplant.
Fachdienst Soziales (FD 32)
Im Bereich des Fachdienstes Soziales steigt das Budget gegenüber 2025 um ca. 3,1 Mio. €. Höheren Aufwendungen von rd. 7,7 Mio.€ stehen lediglich zusätzliche Erträge in Höhe von gut 4,6 Mio. € gegenüber.
Größere Abweichungen zum Planansatz 2025 sind bei den Hilfen zur Gesundheit (ca. 1,2 Mio. €), der Hilfe für Pflege nach dem Pflegestärkungsgesetz (ca. 0,95 Mio. €) sowie hauptsächlich bei den Leistungen der Eingliederungshilfe (ca. 4,9 Mio. €) zu verzeichnen. Die Erstattungen des Landes steigen in diesem Bereich allerdings nur um rd. 3,4 Mio. €.
Die Entgelte für Leistungen der Hilfe zur Pflege werden in Entgeltvereinbarungen festgelegt, die üblicherweise jährlich neu verhandelt werden und meistens die zwangsläufigen Steigerungen von Personal- und teilweise auch Sachkosten beinhalten. Sowohl die Heimentgelte als auch der Kreis der Anspruchsberechtigten steigen stetig an. Eine Refinanzierung erfolgt nur teilweise durch das Land. Da der Pflegenotstand die Kommunen vor große Herausforderungen stellt, wurde ein gemeinsamer Projektantrag eingereicht. Mit Bewilligung wird eine Stelle mit 0,5 VZÄ befristet finanziert, die bereits vorsorglich in den Stellenplan aufgenommen wurde.
Die Steigerungen der Leistungen der Eingliederungshilfe sind insbesondere auf höhere Aufwendungen für Leistungen nach dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) zurückzuführen. Aufgrund weiterhin steigender Fallzahlen wurden zusätzliche 0,5 VZÄ in den Stellenplan aufgenommen. Die Komplexität des eingeführten BENi-Verfahrens erfordert weitere 1,0 VZÄ. Damit liegt der Landkreis aber immer noch unterhalb des vom Land ermittelten Schlüssels der Fallzahl pro Mitarbeitendem. Die Gegenfinanzierung erfolgt durch Landesmittel.
Des Weiteren wird es mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) sowie dem Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG) Änderungen hinsichtlich der Zuständigkeit für alle Kinder und Jugendlichen mit Behinderung geben. Für die Vorbereitung des Übergangs von der Eingliederungshilfe zu den Trägern der Jugendhilfe wurde der Stellenplan um 1,0 VZÄ erweitert.
Bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bewegen sich die Fallzahlen voraussichtlich auf dem Niveau des Vorjahres. Als Verwaltungskostenerstattung an die Stadt Peine und die Gemeinden sind gemäß des öffentlich-rechtlichen Vertrages erneut 1,4 Mio. € vorgesehen. Damit wird die komplette Verwaltungskostenpauschale des Landes weitergegeben. Darin sind auch die bisher gesondert finanzierten Kosten für die Sozialarbeit enthalten.
Das beim Jobcenter angesiedelte Übergangsmanagement wurde im Laufe des Jahres 2025 abgeschafft bzw. in den Fachdienst Soziales überführt, sodass hier zusätzlich 1,0 VZÄ zur Verfügung stehen.
Die Übersicht der freiwilligen Zuschüsse ist dieser Vorlage beigefügt. Aus Gründen der Haushaltssicherung wurden die Ansätze auf dem Niveau des Vorjahres belassen und nicht erhöht.
Fachdienst Arbeit / Jobcenter (FD 33)
Wie im vergangenen Jahr wird auch im vorliegenden Produkthaushaltsentwurf für den Fachdienst Arbeit (Jobcenter) im Jahresmittel von 4.600 Bedarfsgemeinschaften ausgegangen. Dennoch ist mit einer Steigerung von 1,45 Mio. € gegenüber dem Vorjahr zu rechnen.
Dies hängt vor allem mit der Entwicklung der „Leistungen für Unterkunft und Heizung“ zusammen. Der Zuschussbedarf erhöht sich aufgrund höherer Mieten, Neben- und Heizkosten auf ca. 11,1 Mio. €. Die Beteiligung des Bundes an den Ausgaben für die Leistungen nach § 22 Absatz 1 SGB II beträgt im Jahr 2026 in Niedersachsen 74,3 %.
Die Leistungen für das Bürgergeld werden zu 100% vom Bund übernommen.
Im Bereich der Leistungen für Bildung und Teilhabe werden ebenfalls höhere Aufwendungen erwartet (0,3 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr). Es werden besonders bei den Schulbeihilfen und dem Mittagessen in der Schule mehr Fälle prognostiziert.
Aufgrund von weiterhin hohen Fallzahlen im Leistungsbereich und zunehmend komplexeren Leistungsanfragen wird die Erstkontaktstelle außerdem zusätzlich mit 0,5 VZÄ gestärkt.
Wie oben beim Fachdienst Soziales bereits erwähnt, entfällt das Übergangsmanagement (Produkt 31198000 Migrationsangelegenheiten) beim Jobcenter.
Fachdienst Gesundheitsamt (FD 35)
Im Gesundheitsamt bleibt das Budget mit einer Steigerung von ca. 0,23 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr relativ stabil. Der Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst läuft in 2026 weiter.
Hieraus können zusätzliche Stellen finanziert werden. Im Verwaltungsbereich sind 1,0 VZÄ und parallel für den Infektionsschutz 1,14 VZÄ vorgesehen, um dem Bedarf der Ausweitung der Medizinalaufsicht zur Wahrung der gesundheitlichen Belange der Bevölkerung gerecht zu werden und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zu gewährleisten.
Für den etwaigen Fall der Verstetigung des o.g. Paktes wurden weitere Arzt- und MFA-Stellen für den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst (KJÄD) zunächst mit einem Sperrvermerk in die Planung aufgenommen. Somit sind sie im Stellenplan verankert und bei einer Bestätigung kann schnell reagiert werden.
Wie im Vorjahr werden zur Nachwuchsförderung in medizinischen Mangelberufen für Stipendien ca. 0,1 Mio. € und zur Ansiedelung von Ärzten weitere 0,2 Mio. € bereitgestellt.
Die Übersicht der freiwilligen Zuschüsse ist als Anlage beigefügt. Analog zu den Zuschüssen des Fachdienstes Soziales wurden diese gegenüber dem Vorjahresansatz aufgrund der Haushaltslage nicht erhöht.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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14,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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11,3 kB
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