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Planfeststellungsverfahren L 473 Radweg L 475 - Wierthe

Neubau eines Radweges entlang der Landesstraße 473 (L 473) von der L 475 bis Wierthe (von Bau-km 0+010 bis Bau-km 1+160), Landkreis Peine

Das geplante Vorhaben befindet sich auf dem Gebiet der Gemeinde Vechelde im Landkreis Peine. Es umfasst den Neubau eines auf der Nordseite der L 473 verlaufenden Radweges. Dieser beginnt am Anschluss an das vorhandene Radwegenetz der L 475 und endet am westlichen Ortsrand von Wierthe.

Der geplante Radweg ist ca. 1,15 km lang und wird in Asphaltbauweise mit einer Regelbreite von 2,50 m angelegt. Der auf ganzer Ausbaulänge als selbständig trassierte und von der Fahrbahn der L 473 durch einen Entwässerungsgraben bzw. eine Baumreihe getrennte Radweg wird mit einem separaten Brückenbauwerk aus Stahlbeton über den „Dummbruchgaben“ geführt. 

Das dafür notwendige und nach Paragraph 38 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in Verbindung mit dem Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG) und den Paragraphen 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) durchzuführende Planfeststellungsverfahren wurde am 23.11.2023 vom Landkreis Peine als zuständige Planfeststellungsbehörde eingeleitet.

Die Planunterlagen lagen nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung öffentlich zu jedermanns Einsicht vom 03.01.2024 bis zum 17.01.2024 (einschließlich) bei der Gemeinde Vechelde aus.
Die Frist für das Vorbringen von Einwendungen gegen die Baumaßnahme endete am 31.01.2024 (einschließlich).