In Ergänzung des Kreistagsbeschlusses vom 25.04.2007 bezüglich der mittelfristigen Entwicklungsziele und der Handlungsschwerpunkte wird das dort beschlossene Finanzziel wie folgt konkretisiert:
„Zum Ende dieser Wahlperiode bzw. dieses Finanzplanzeitraumes (2011) wird der in der Finanzplanung ausgewiesene Gesamt-Fehlbetrag im Planjahr 2011 von jetzt rd. 71,3 Mio. € auf 50 Mio. € reduziert.“